So funktioniert es - die Ausbildung in 4 Schritten
Anmeldung - Ihr Projekt "Führerschein" beginnt mit der Anmeldung in unserer Fahrschule. Diese ist jederzeit in unserer Filiale möglich. Zur Anmeldung benötigen Sie lediglich Ihren Personalausweis/Reisepass sowie Geld für die Anmeldung und Lernmaterial. Alle Informationen über den Ablauf, die Kosten und weitere wichtige Unterlagen erhalten Sie von unserem gut geschulten Büroteam. Selbstverständlich nehmen wir uns Zeit, Ihre Fragen zu beantworten und halten Checklisten für Sie bereit. Sind Sie unter 18 Jahren? Kein Problem - entweder bringen Sie einen Elternteil zur Anmeldung mit oder eine von den Eltern unterschriebene Einverständniserklärung.
Theorie - Ab dem Tag Ihrer Anmeldung können Sie den Theorieunterricht in unserer Filiale besuchen. Bis zu Ihrer Theorieprüfung sind für die Klasse B folgende Unterrichtsstunden erforderlich. 12x Grundstoff (nur 6x Grundstoff, wenn Sie eine andere Führerscheinklasse haben) 2x klassenspezifischer Unterricht.
Praxis - Sie haben Ihren Führerscheinantrag und die dazugehörigen Unterlagen eingereicht und schon ein paar Mal den Theorieunterricht besucht? Dann wird es Zeit, sich ins Auto zu setzen! Melden Sie sich in unserem Büro zum Fahren an. Wir versuchen gerne, Ihren Fahrlehrerwunsch zu erfüllen. Jetzt setzen Sie sich mit Ihrem Fahrlehrer in Verbindung und vereinbaren einen Fahrtermin.
Prüfung - der TÜV ruft! Die Zeit des Paukens von Fragen und Fahrübungen geht zu Ende und es ist Zeit für die Prüfungen. In der Theorie gibt Ihnen Ihr Lernprogramm ein realistisches Feedback über Ihre Prüfungsreife. Einen Termin für die Theorieprüfung können Sie jederzeit mit uns vereinbaren. Wichtig ist ein sogenannter "Pre-Test" im Vorfeld. Für die Prüfung plant Ihr Fahrlehrer in Absprache mit Ihnen den praktischen Prüfungstermin - natürlich nur, wenn Sie beide von Ihrem fahrerischen Können überzeugt sind.
Als Pilotprojekt gestartet, ist der Führerschein mit 17 heute ein Erfolgsmodell.
Ziel des "Begleiteten Fahrens ab 17" ist es, die Verkehrssicherheit für junge Fahranfänger zu erhöhen. Junge Fahranfänger sind überdurchschnittlich oft Hauptverursacher von Unfällen mit Personenschäden. Die Gründe dafür sind mangelnde Erfahrung und eine erhöhte Risikobereitschaft. Nach bestandener Prüfung dürfen junge Fahranfänger ab 17 Jahren ein Fahrzeug führen, wobei jedoch bei jeder Fahrt eine Begleitperson anwesend sein muss. Diese Begleitperson(en) müssen in der Prüfbescheinigung eingetragen werden. Der Vorteil dieser Maßnahme ist folgender: Mäßiger Einfluss einer Begleitperson Zusätzliche Fahrpraxis für den Fahranfänger - die Lernphase wird verlängert Junge Fahrer können von der Erfahrung der Begleitpersonen profitieren.
Mindestalter 30 Jahre Mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Klasse B Maximal 1 Punkt in Flensburg (nach der neuen Punkteregelung) Weniger als 0,5 Promille Blutalkohol während der Fahrt.
Der Fahrschüler kann die Ausbildung der Klasse B/BE im Alter von 16 1/2 Jahren beginnen. Die Ausbildungsinhalte entsprechen der normalen Ausbildung für einen Führerschein der Klasse B.
Die theoretische Prüfung kann 3 Monate vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden, die praktische Prüfung 1 Monat vor dem 17. Die ausgestellte Prüfbescheinigung umfasst auch die Klassen: AM und L (ohne Begleitperson). Die Probezeit beginnt mit dem Erhalt der Prüfbescheinigung.